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Der Bayerische Streuobstpakt ‘Streuobst für alle’

Ein Meilenstein für die Erhaltung unserer Kulturlandschaft

 
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BAYERISCHEr STREUOBSTPAKT

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Gleichwohl ist diese Nutzungsform in Bayern aus Rentabilitätsgründen stark zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken hat die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen. Der von Bund Naturschutz, Landesbund für Vogel- und Naturschutz, den bayerischen Landschaftspflegeverbänden, dem Bayerischen Bauernverband, der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau, dem Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie, dem Bund deutscher Baumschulen und dem Landesverband für Gartenbau und Landespflege mitgetragene Pakt sieht die Erhaltung und Mehrung der bayerischen Streuobstbestände vor. Bis 2035 sollen so zusätzlich 1 Mio. Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden.

Informationsbroschüre der bayerischen Staatsregierung
Sortenliste Streuobst für alle
 

UMSETZUNG

Die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts wird über mehrere Förderprogramme getragen, die Landwirte, Kommunen und Privatpersonen gleichermaßen unterstützen. Dabei stellt die Bayerische Staatsregierung für den Streuobstpakt bis 2035 mehr als 600 Millionen Euro bereit. Diese Mittel fließen in die Förderung von Pflanzungen, Pflege, Beratung, Schulungen und die Erforschung alter Obstsorten.

Informationen zu förderfähigen Hochstamm-Sorten oder zur Pflanzberatung erhalten Sie unter: info@streuobstpakt.bayern

Quelle: Streuobstpakt Bayern

Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das, was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist. Zeit, Zuwendung und Raum.
— Dieter Kienast

BAYERISCHES VERTRAGSNATURSCHUTZPROGRAMM (VNP)

  • Förderung von Streuobstwiesen, -weiden und -äckern

  • Gefördert werden Hochstamm-Bäume von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen

  • Die Förderung ist auf 100 Bäume pro Hektar begrenzt.

LANDSCHAFTSPFLEGE- UND NATURPARKRICHTLINIEN (LNPR)

  • Ziel ist die Neupflanzung, Nachpflanzung und Pflege von Streuobstbeständen

  • Langfristige Projekte können zusätzlich gefördert werden

  • Die Förderhöhe wird individuell festgelegt, die Beratung erfolgt über die unteren Naturschutzbehörden.