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Der bayerische Streuobstpakt

MEILENSTEIN FÜR DIE ERHALTUNG DER heimischen KULTURLANDSCHAFT

 
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BAYERISCHEr STREUOBSTPAKT

Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Gleichwohl ist diese Nutzungsform in Bayern aus Rentabilitätsgründen stark zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken hat die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen. Der von Bund Naturschutz, Landesbund für Vogel- und Naturschutz, den bayerischen Landschaftspflegeverbänden, dem Bayerischen Bauernverband, der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau, dem Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie, dem Bund deutscher Baumschulen und dem Landesverband für Gartenbau und Landespflege mitgetragene Pakt sieht die Erhaltung und Mehrung der bayerischen Streuobstbestände vor. Bis 2035 sollen so zusätzlich 1 Mio. Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden.

 

UMSETZUNG

Zentrale Bausteine der Umsetzung sind das Vertragsnaturschutzprogramm (VNP) und die Landschaftspflege- und Naturparkrichtlinien (LNPR) des Umweltministeriums. Vom Landwirtschaftsministerium leistet das Kulturlandschaftsprogramm (KULAP) wichtige Beiträge, ebenso die unterstützenden Initiativen zur Erforschung, Vermarktung, Schulung und Beratung. Die Staatsregierung will die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpaktes mit insgesamt über 600 Millionen Euro bis 2035 unterstützen.

Bei Interesse zu förderfähigen Hochstamm Sorten erreichen Sie uns unter:

streuobstpakt-bayern@magenta.de


Quelle: Streuobstpakt Bayern

Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das, was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist. Zeit, Zuwendung und Raum.
— Dieter Kienast

BAYERISCHES VERTRAGSNATURSCHUTZPROGRAMM (VNP)

  • Förderung von Streuobstwiesen, -weiden und -äckern

  • Förderfähige Streuobstbäume sind Hochstämme von Kernobst, Steinobst oder Nussbäumen. Die Hochstammbäume erreichen ausgewachsen einen Kronendurchmesser von mindestens 3 m und haben eine Stammhöhe von mindestens 1,40 m

  • Die Förderung ist begrenzt auf 100 Bäume pro Hektar

LANDSCHAFTSPFLEGE- UND NATURPARKRICHTLINIEN (LNPR)

  • Neu- und Nachpflanzung von Streuobstbäumen

  • Pflege vorhandener Bestände

  • Förderung langfristiger Streuobstprojekte

  • Förderhöhe wird im Einzelfall festgelegt

  • Beratung durch die unteren Naturschutzbehörden