BAYERISCHEr STREUOBSTPAKT
Der Streuobstanbau ist in Bayern eine über Jahrhunderte entstandene Form des Obstanbaus mit höchster Bedeutung für die Kulturlandschaft und Biodiversität. Gleichwohl ist diese Nutzungsform in Bayern aus Rentabilitätsgründen stark zurückgegangen. Um dem entgegenzuwirken hat die Bayerische Staatsregierung den Bayerischen Streuobstpakt geschlossen. Der von Bund Naturschutz, Landesbund für Vogel- und Naturschutz, den bayerischen Landschaftspflegeverbänden, dem Bayerischen Bauernverband, der Landesvereinigung für den ökologischen Landbau, dem Verband der Bayerischen Fruchtsaftindustrie, dem Bund deutscher Baumschulen und dem Landesverband für Gartenbau und Landespflege mitgetragene Pakt sieht die Erhaltung und Mehrung der bayerischen Streuobstbestände vor. Bis 2035 sollen so zusätzlich 1 Mio. Bäume gepflanzt und bestehende Streuobstwiesen erhalten werden.
UMSETZUNG
Die Umsetzung des Bayerischen Streuobstpakts wird über mehrere Förderprogramme getragen, die Landwirte, Kommunen und Privatpersonen gleichermaßen unterstützen. Dabei stellt die Bayerische Staatsregierung für den Streuobstpakt bis 2035 mehr als 600 Millionen Euro bereit. Diese Mittel fließen in die Förderung von Pflanzungen, Pflege, Beratung, Schulungen und die Erforschung alter Obstsorten.
Informationen zu förderfähigen Hochstamm-Sorten oder zur Pflanzberatung erhalten Sie unter: info@streuobstpakt.bayern
Quelle: Streuobstpakt Bayern
„Der Garten ist der letzte Luxus unserer Tage, denn er fordert das, was in unserer Gesellschaft am kostbarsten geworden ist. Zeit, Zuwendung und Raum.“
BAYERISCHES VERTRAGSNATURSCHUTZPROGRAMM (VNP)
Förderung von Streuobstwiesen, -weiden und -äckern
Gefördert werden Hochstamm-Bäume von Kernobst, Steinobst und Nussbäumen
Die Förderung ist auf 100 Bäume pro Hektar begrenzt.
LANDSCHAFTSPFLEGE- UND NATURPARKRICHTLINIEN (LNPR)
Ziel ist die Neupflanzung, Nachpflanzung und Pflege von Streuobstbeständen
Langfristige Projekte können zusätzlich gefördert werden
Die Förderhöhe wird individuell festgelegt, die Beratung erfolgt über die unteren Naturschutzbehörden.